Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der Audi AG zur „Personalie Stadler“ und Defiziten in der Kapitalmarktkommunikation in einer börsennotierten Publikumsaktiengesellschaft
Sehr geehrter Herr Stadler, sehr geehrter Herr Schot, sehr geehrter Herr Diess,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Scherzer & Co. AG (www.scherzer-ag.de) ist eine Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Köln und selbst sowie im Umfeld mit mehr als 4 Mio. Euro in Aktien der Audi AG investiert. Da wir nicht wissen, ob ein Brief an die Audi AG alle zuständigen Entscheidungsträger in der aktuellen Situation des Unternehmens überhaupt erreichen würde, haben wir uns zu diesem offenen Brief entschieden.
Auf der zurückliegenden Hauptversammlung der Audi AG in Ingolstadt Anfang Mai 2018, erstmals unter der Leitung des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Herbert Diess, ist uns positiv aufgefallen, dass die Audi AG in einer Momentaufnahme erkennbar um einen neuen Stil im Umgang mit ihren Minderheitsaktionären bemüht gewesen ist.
Herbert Diess präsentierte sich in der Versammlungsführung anders als sein Vorgänger Matthias Müller, dessen im Rückblick kurze, aber teure Amtszeit von einer nur schwer erträglichen Arroganz gegenüber den Audi-Minderheitsaktionären geprägt war. So bestand auf unserer Seite zeitweise die Hoffnung, dass es Audi/Volkswagen – noch immer erkennbar stark unter dem Eindruck der „Diesel-Thematik“ stehend – ernst gemeint haben könnte mit den gebetsmühlenhaft vorgetragenen Beteuerungen nach einer neuen „Unternehmenskultur“ und einem Neuanfang. Der damals noch amtierende CEO Rupert Stadler sprach auf der Hauptversammlung im Mai sogar wiederholt von „Together for Integrity“ als neuem Leitbild der Audi AG. Tempi passati, Herr Stadler scheint mit Blick auf die aktuellen Ereignisse im Konzern an weiteren Kapiteln dieser neuen Integritätskultur im Audi-Konzern vorläufig nicht mehr mitschreiben zu können. Der im Kern positive Eindruck der Hauptversammlung hat zuletzt wieder erheblich gelitten.
Bei uns ist – wieder einmal – der Eindruck entstanden, dass die Audi AG erhebliche Defizite in der Kommunikation gegenüber den eigenen Streubesitzaktionären offenbart, während die Volkswagen AG ihre eigenen Aktionäre besser und schneller über die Vorgänge bei der Tochter Audi AG informiert als Vorstand und Aufsichtsrat der Audi AG, obwohl diese bekanntlich börsennotiert ist.
Diese Ungleichbehandlung der Aktionäre innerhalb des verzweigten Volkswagen-Konzerns sehen wir kritisch und sie werfen – Stichwort „Neuanfang“ – auch kein gutes Licht auf die Verantwortlichen und Verantwortlichkeiten im Volkswagen-Konzern. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter: Es geht offenbar weiter mit der gezielten Desinformation der Audi-Kleinaktionäre innerhalb des Volkswagen-Konzerns.
Die Tatsache, dass Audi-CEO Rupert Stadler am Montag, 18. Juni 2018 auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II aufgrund von „Verdunklungsgefahr“ in Untersuchungshaft genommen wurde, ist hinlänglich bekannt und soll hier nicht weiter thematisiert werden.
Einen Tag später, am Dienstag, 19. Juni 2018, informierte die beherrschende Volkswagen AG im Rahmen einer Pressemitteilung, dass „der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft (…) am Dienstag [Anm.: 19.06.2018] der Bitte von Konzernvorstand Rupert Stadler entsprochen [hat], ihn von seinen Aufgaben als Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG (!) zu entbinden.“ (Quelle: Volkswagen AG, Investor Relations, Finanznachrichten)
Die Volkswagen AG weist in dieser Pressemitteilung vom 19. Juni 2018 ferner darauf hin, dass Rupert Stadler in seiner Funktion als Vorsitzender des Vorstands der Audi AG zum 1. Januar 2010 in den Vorstand der Volkswagen AG berufen wurde.
In einer separaten Pressemitteilung vom gleichen Tag teilt die Volkswagen AG (!) weiter mit, dass der Aufsichtsrat der Audi AG beschlossen habe, Abraham Schot – seit September 2017 im Vorstand der Audi AG verantwortlich für den Geschäftsbereich Vertrieb und Marketing – mit sofortiger Wirkung kommissarisch die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden zu übertragen. (Quelle: Volkswagen AG, Investor Relations, Finanznachrichten)
An dieser Stelle beginnen aus unserer Aktionärsperspektive die Merkwürdigkeiten in der Kommunikationspolitik der Volkswagen AG / Audi AG gegenüber dem Kapitalmarkt, denn die Gremien und Zuständigkeiten von Audi und Volkswagen werden hier offenbar bunt nach Belieben vermischt.
Es hat – soweit wir es überblicken – bis zum heutigen Tag keine „offizielle“ Kapitalmarktkommunikation der Audi AG als börsennotierter Gesellschaft zur „Personalie Stadler / Schot“ gegeben, obwohl nicht zuletzt die Kursentwicklung der Audi AG-Aktie seit Ereigniseintritt – der Verhaftung des Vorstandsvorsitzenden und der erfolgten „Beurlaubung“ – deutlich negativ war.
In erster Linie war Herr Stadler bis zu seiner Beurlaubung nicht „Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG“, sondern Vorstandsvorsitzender der Audi AG – und nur in dieser Funktion auch Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG. Konsequenterweise hätte also auch die Audi AG die „Beurlaubung“ ihres Vorstandsvorsitzenden melden müssen. Es ist ferner davon auszugehen, dass die Beurlaubung – angeblich auf „Bitte“ von Herrn Stadler – zunächst durch den Aufsichtsrat der Audi AG abgesegnet werden musste, ehe der Volkswagen-Aufsichtsrat hierüber zu informieren war. Wäre es anders, würde sich unweigerlich die Frage stellen, wer die Audi AG eigentlich überwacht und kontrolliert: der Audi-Aufsichtsrat oder der Volkswagen-Aufsichtsrat?
Wir haben bis zum heutigen Tag keine Kapitalmarktkommunikation der Audi AG auf www.audi.com oder in den einschlägigen News-Datenbanken zur „Personalie Stadler / Schot“ gesehen. Nach unserer Einschätzung der Situation hätten der Aufsichtsrat und/oder Vorstand der Audi AG – losgelöst von der noch offenen, von der Justiz zu klärenden Schuldfrage – die Audi-Aktionäre über die „Beurlaubung“ des Vorstandsvorsitzenden der Audi AG sofort nach dem Aufkommen erster Medienberichte informieren müssen. Es stellt sich für uns die Frage: warum wird die Volkswagen AG als Audi-Großaktionär und werden die Volkswagen-Aktionäre informiert, die Audi-Streubesitzaktionäre aber nicht?
Umso skurriler erscheint dieses Defizit in der Kapitalmarktkommunikation vor dem Hintergrund, dass die kommissarische (!) Bestellung von Herrn Rupert Stadler, damals Vorstand Finanz und Organisation der Audi AG, als Nachfolger von Martin Winterkorn zum 1. Januar 2007 durch den Aufsichtsrat der Audi AG von der Audi AG am 6. Dezember 2006 sogar „Adhoc“ – wegen erheblicher Börsenkursrelevanz! – von der Audi AG gemeldet wurde (Quelle: www.audi.com, Kapitalmarktkommunikation, Ad-hoc-Meldungen).
Der guten Ordnung halber rufen wir nochmals in Erinnerung, dass es sich bei der Audi AG – auch wenn die Volkswagen AG dies gerne „vergisst“ – um ein selbständig börsennotiertes Unternehmen mit langer Börsentradition und aussenstehenden Aktionären handelt, die ebenso einen Informationsanspruch haben wie die Aktionäre der Muttergesellschaft Volkswagen AG.
„Together for integrity“ ist längst wieder Geschichte, wenn man die Ereignisse der letzten Wochen und Ihren Umgang damit auch gegenüber den Audi-Minderheitsaktionären unbefangen auf sich wirken lässt. Statt „Together for Integrity“ ist es heute das „Schweigen der Ringe“, das uns und viele andere Audi-Aktionäre beschäftigt und verärgert.
Ganz grundsätzlich stellt sich auch die Frage, wie lange das aktuelle „Führungsvakuum“ an der Unternehmensspitze der Audi AG angesichts der andauernden „Beurlaubung“ von CEO Stadler überhaupt noch andauern soll. Aus unserer Sicht ist jetzt der Aufsichtsrat in der Pflicht, möglichst zeitnah für klare Verhältnisse in der Führung der Audi AG zu sorgen – auch, um weiteren Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
Die jüngsten Ereignisse in der Audi AG (sowie implizit auch der Volkswagen AG!) erinnern uns bisweilen – leider – an das japanische Sprichwort von den drei Affen:
Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen.
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die Aktionäre der Audi AG von jetzt an offen, transparent und vollständig über alle Angelegenheiten informieren, die die Audi AG und ihre Minderheitsaktionäre betreffen. Dazu zählen auch alle weiteren personellen Entwicklungen in Vorstand und/oder Aufsichtsrat.
Darüber hinaus erwarten wir von Vorstand und Aufsichtsrat der Audi AG, dass diese Gremien – ohne Ansehen der Person – rechtliche Schritte gegen alle amtierenden und ehemaligen Vorstände bzw. Aufsichtsräte der Audi AG einleiten, deren Fehlverhalten juristisch erwiesen ist und deren Handlungen die Audi AG und ihre Aktionäre in der Vergangenheit geschädigt haben bzw. noch schädigen werden. Dies betrifft auch alle Fragen der Organhaftung. Auch daran werden wir Sie und den von der Verwaltung propagierten „Neubeginn“ bei der Audi AG messen. Wir erlauben uns, diesen gerade erst begonnenen Erneuerungsprozess weiter konstruktiv-kritisch zu begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Issels
Vorstand
Hans Peter Neuroth
Vorstand